Bergamo Historic Gran Prix 2025
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Was ist ein Oldtimer?
Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff „Oldtimer“ ein Fahrzeug, das einer alten Generation (zwei oder häufiger einige Jahrzehnte) angehört und einen bestimmten Sammlerwert erreicht hat.
Aus Sicht der amtlichen Anerkennung und für Versicherungszwecke stimmt die gemeinsame Definition nicht mit der offiziellen überein; die in Italien gegebene und daher dem Begriff in der italienischen Sprache zugeschriebene sieht beispielsweise ein Mindestalter von dreißig Jahren vor, um über Oldtimer sprechen zu dürfen. Die Vorschriften ändern sich von Land zu Land.
In einigen Ländern findet sich der erfundene Begriff „Oldtimer“ oder ähnlich; Diese im Englischen geprägten Begriffe entsprechen überhaupt nicht dem aktuellen Sprachgebrauch in den verschiedenen englischsprachigen Ländern.
Manchmal ist auch zu beobachten, dass innerhalb eines Landes unterschiedliche Begriffe verwendet werden, um Modelle mit unterschiedlichem Dienstalter gezielt zu bezeichnen, oder dass der reine Sammlerwert vom historischen Wert unterschieden wird.
Wie bereits erwähnt, wird ein Oldtimer in Italien offiziell als ein Fahrzeug definiert, das das 30. Lebensjahr überschritten hat und ausdrücklich als solches zugelassen ist. Diese Fahrzeuge gelten nicht mehr als für den Straßenverkehr geeignet, können aber an den ihnen gewidmeten Veranstaltungen mit einem vorläufigen Kennzeichen oder dem Originalkennzeichen (falls vorhanden) teilnehmen. Durch die Löschung aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister müssen sie keine Besitzsteuer („Stempel“) mehr entrichten, sondern eine Kraftfahrzeugsteuer, die mit der für Mopeds vorgesehenen vergleichbar ist.
Diese Definition sollte nicht mit der Definition eines Fahrzeugs von historischem oder Sammlerinteresse verwechselt werden, zu der alle Fahrzeuge gehören, die auf diese Weise willkürlich von mindestens einem der fünf gesetzlich benannten Privatclubs anerkannt werden. Diese Einstufung, die häufig erst ab dem 20. Lebensjahr möglich ist, bedeutet nicht zwangsläufig Einschränkungen bei der Nutzung des Fahrzeugs, sondern bietet stattdessen Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer; Es können auch Ausnahmen von örtlichen Beschränkungen und spezifische Versicherungsformeln vorgesehen sein.
Bei der Zählung der Lebensjahre des Autos gilt das Baujahr und nicht das Jahr der Zulassung. Laut Straßenverkehrsordnung gelten sie als atypische Fahrzeuge.
Je nach Bauzeit lassen sich Oldtimer unterschiedlich einteilen:
-Antik: Fahrzeuge, die vor 1904 gebaut wurden
-Veteran: Fahrzeuge, die von 1905 bis 1918 gebaut wurden
-Vintage: Fahrzeuge, die von 1919 bis 1930 gebaut wurden
-Post-Oldtimer: Fahrzeuge, die von 1931 bis 1945 gebaut wurden
-Klassisch: Fahrzeuge, die von 1946 bis 1971 gebaut wurden
-Ost-Klassiker: Fahrzeuge von besonderem historischem Interesse, die vor mindestens 20 Jahren gebaut wurden
-Instant Classic: Aktuelle oder sehr aktuelle Fahrzeuge mit besonderen Eigenschaften, die als Sammlerstücke gelten
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